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Familienrecht

 

Scheidung und Scheidungsfolgesachen

Die Entscheidung, sich vom Ehepartner zu trennen oder mit dieser Entscheidung des Partners konfrontiert zu werden, stellt eine tiefgreifende Zäsur im Leben eines Menschen dar. Neben verletzten Emotionen, die einen vernünftigen Umgang miteinander erschweren, belasten die Betroffenen anstehende Unterhaltsfragen für Ehepartner und Kinder, die Auseinandersetzung des Vermögens sowie Fragen des Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder. 

Familienrecht

Ich stehe Ihnen mit meinem fundierten Fachwissen und mit der nötigen Empathie in dieser schweren Zeit mit zuverlässiger Rechtsberatung zur Seite. Dabei liegt mein Fokus auf der Erarbeitung einvernehmlicher Lösungen. Auf diese Weise führen die aktuellen Konflikte langfristig zu einem guten Umgang mit der eigenen Vergangenheit, bewahren Kinder vor Loyalitätskonflikten und schützen Sie vor kostspieligen und langwierigen Gerichtsverhandlungen. 
Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden, setze ich mich beherzt und professionell für Ihre Interessen in allen familienrechtlichen Angelegenheiten bei Gericht ein. 


Vorsorgende Vertragsgestaltung: Der Ehevertrag

Im Idealfall sorgen Sie vor: Lassen Sie sich schon vor der Eheschließung oder während intakter Ehe zu den Scheidungsfolgen beraten und entscheiden Sie selbstbestimmt, aktiv und im liebevollen Einvernehmen, ob die gesetzlichen Vorgaben im Falle einer Scheidung greifen sollen oder ob Sie andere Regelungen für den Fall der Trennung wünschen. Zunächst erläutere ich Ihnen alle Scheidungsfolgen vom Zugewinnausgleich über den Versorgungsausgleich bis zum Kindes- und nachehelichen Unterhalt und erfrage Ihre Vorstellungen. Anhand Ihrer Ziele entwerfe ich einen individuellen Ehevertrag, der im Falle einer Trennung und Scheidung greift und unnötige Rechtstreitigkeiten verhindert. 

Wesentliche Inhalte meiner Tätigkeiten für Sie sind…

  • die einvernehmliche und streitige Ehescheidung 

  • Abwehr und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt) 

  • Das Erstellen und Prüfen von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Vermögensauseinandersetzung und Prüfung, Abwehr und Durchsetzung von Zugewinnausgleichsansprüchen

  • Vertretung im Versorgungsausgleichsverfahren

  • Beratung rund um die Themen Adoption, Vaterschaftsfeststellung und Namensänderung

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